Preisgedämpfte Mietwohnungen

Vermietung von preisgedämpften Mietwohnungen im Neubauprojekt Wohnen Am Seestern in Düsseldorf-Lörick

Kurz erklärt:

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Anmietung einer preisgedämpften Mietwohnung. Die Vermietung unterliegt einem städtebaulichen Vertrag. Anspruch auf eine preisgedämpfte Wohnung haben Haushalte, deren Nettohaushaltseinkommen im Jahr, in Abhängigkeit von Personenzahl und Sozialversicherungsstatus, maximal 60% über der Grenze für sozial geförderten Wohnraum liegen.

Vor der Besichtigung:

Anhand einer ersten Abstimmung mit unseren beratenden Kollegen können wir gemeinsam grob ermitteln, ob Sie die Voraussetzungen für die Anmietung des preisgedämpften Wohnraums erfüllen. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf, wir stellen Ihnen die Informationen und die Checkliste zur Anmietung gerne zur Verfügung.

Auch noch wichtig:

Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer Anmietung eine detaillierte Überprüfung der Einkommenssituation durch einen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer vor Abschluss des Mietvertrages gemäß §§ 13 – 15 WFNG NRW anhand eines aktuellen Einkommensteuerbescheides oder sonstiger aussagekräftiger Unterlagen zu der aktuellen Einkommenssituation unter Einholung einer schriftlichen Versicherung, dass außerhalb der vorgelegten Unterlagen kein weiteres Einkommen besteht, erforderlich ist. Die Kosten dafür trägt der Vermieter.

Kurz erklärt:

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