Art der Mietwohnung
Preisgedämpfter Mietwohnungsbau
Für geringe Einkommen gibt es ein Angebot an sozial geförderten Wohnraum. Wer mehr verdient, so dass er z. B. knapp keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, hat oft Schwierigkeiten eine bezahlbare Wohnung zu finden. Unter anderem auch deshalb hat die Stadt Düsseldorf vor einigen Jahren das Handlungskonzept Wohnen auf den Weg gebracht. Bei Neubauten entsteht neben dem freifinanzierten und geförderten Wohnungsbau zusätzlich preisgedämpfter Wohnraum. Anspruch auf eine preisgedämpfte Wohnung haben Haushalte, deren Bruttohaushaltseinkommen im Jahr, in Abhängigkeit von Personenzahl und Sozialversicherungsstatus, maximal 60% über der Grenze für sozial geförderten Wohnraum liegen. Auch noch wichtig zu wissen ist, dass bei einer Anmietung eine detaillierte Überprüfung der Einkommenssituation durch einen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer vor Abschluss des Mietvertrages gemäß §§ 13 – 15 WFNG NRW anhand eines aktuellen Einkommensteuerbescheides oder sonstiger aussagekräftiger Unterlagen zu der aktuellen Einkommenssituation erforderlich ist.
Die Kosten dafür trägt der Vermieter.
Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau
Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist, dass Sie über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen. Mit dem WBS haben Sie die grundsätzliche Berechtigung erhalten, eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu dürfen. Weitere Informationen können Sie hier einsehen: https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/601/show